Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches.
  2. Gegenüber Verbrauchern gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, soweit zwingendes Verbraucherschutzrecht nicht entgegensteht.
  3. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte der Parteien, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§2 Rechtswahl

  1. Verträge im Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Rechtsbeziehungen der Parteien insgesamt unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gegenüber Verbrauchern findet zusätzlich das zwingende Verbraucherschutzrecht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gemäß Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Rom I-Verordnung (VO EG Nr. 593/2008) Anwendung.

§3 Gerichtsstand

  1. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung und der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (VO EU Nr. 1215/2012), sofern der Käufer Verbraucher ist.
  2. Gegenüber Unternehmer, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geschäftssitz Verkäuferin. Der Verkäuferin bleibt es insoweit vorbehalten, am gesetzlichen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
  3. Wenn der Käufer im Sinne von Ziffer 2. Satz 1 keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz der Verkäuferin.

§4 Erfüllungsort

Erfüllungsort der primären Vertragspflichten ist der Geschäftssitz der Verkäuferin.

§5 Preise und Zahlung

  1. Die angegebenen Preise sind gültig für die Länder der Europäischen Union und enthalten die Mehrwertsteuer. Für Länder außerhalb der Europäischen Union gelten die jeweils beigefügten länderspezifischen Preislisten.
  2. Versandkosten werden gesondert berechnet. Verpackungskosten und Versicherung der Ware sind in den Versandkosten enthalten.
  3. Für Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union trägt der Käufer evtl. anfallende Zölle und sonstige Ein- und Ausfuhrgebühren; zusätzlich sind 120,- € Verwaltungspauschale vom Käufer zu bezahlen.
  4. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Geschäftskonto der Verkäuferin zu erfolgen.

§6 Lieferzeit

  1. Sofern zwischen den Parteien kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin schriftlich vereinbart wird oder im Fall mündlicher Vereinbarungen von der Verkäuferin schriftlich bestätigt wird, sind Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
  2. Der Beginn des Laufs der angegebenen Lieferfrist bzw. die Einhaltung des ausdrücklich vereinbarten Liefertermins im Sinne von Ziffer 1. setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

§7 Gefahrübergang

  1. Ist der Käufer Unternehmer und wird die Ware auf Wunsch des Käufers nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, sobald die Verkäuferin die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
  2. Ist der Käufer Verbraucher und wird die Ware auf Wunsch des Käufers nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware nur dann mit Auslieferung im Sinne von Ziffer 1. auf den Käufer über, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und die Verkäuferin dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.

§8 Gewährleistung und Mängelrüge

  1. Soweit die in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von der Verkäuferin ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
  2. Geringfügige, die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigenden material- und verarbeitungsbedingte Abweichungen der Ware, insbesondere der Farbe des Lackes und der Maserung des Holzes von den in Ziffer 1. genannten Abbildungen und Zeichnungen stellen keine Sachmängel dar.
  3. Soweit die Ware nicht die zwischen dem Käufer und der Verkäuferin vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder sie nicht die Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen der Verkäuferin im Sinne von Ziffer 1. erwarten konnten, so ist die Verkäuferin zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die Verkäuferin aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
  4. Mängelansprüche verjähren gegenüber Unternehmer in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der Ware beim Käufer. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 24 Monate. Die Verjährungsfrist im Fall des Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
  5. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ist die Ware nach Ablieferung unverzüglich auf offen zu Tage liegende Mängel zu untersuchen. Diese Mängel sind der Verkäuferin innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind der Verkäuferin unverzüglich schriftlich anzuzeigen

§9 Haftung

  1. Die Verkäuferin haftet aufgrund der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Soweit die Verkäuferin bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie.
  3. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die Verkäuferin allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  4. Die Verkäuferin haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die Verkäuferin haftet nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
  5. Bei einfach fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die Verkäuferin im Übrigen nicht.
  6. Die in den Ziffern 3. bis 5. enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
  7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Verkäuferin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§10 Eigentumsvorbehalt

  1. Zur Sicherung der Kaufpreisforderung der Verkäuferin gegen den Käufer behält sich diese bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung das Eigentum an Ware vor.
  2. Kommt der Käufer mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, hat die Verkäuferin das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und vom Käufer die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
  3. Der Käufer ist dazu verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl in Höhe des Neuwerts der Vorbehaltsware zu versichern.
  4. Wird die Vorbehaltsware durch Dritte gepfändet, ist der Käufer dazu verpflichtet, auf das Eigentum der Verkäuferin hinzuweisen und die Verkäuferin unverzüglich schriftlich von der Pfändung in Kenntnis zu setzen.
  5. Ist der Käufer Kaufmann behält sich die Verkäuferin zudem zur Sicherung sämtlicher bestehenden und zukünftigen Forderungen gegen den Käufer aus der zwischen der Verkäuferin und dem Käufer bestehenden Lieferbeziehung bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher gesicherten Forderungen das Eigentum an der Vorbehaltsware vor. Der Käufer ist dazu berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, sofern er seinerseits einen verlängerten Eigentumsvorbehalt mit seinen Kunden vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer zur Sicherung der Kaufpreisforderung bereits jetzt die hieraus entstehenden Ansprüche gegen den Erwerber an die Verkäuferin ab. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennwert der zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, so wird die Verkäuferin Forderungen im Wert des übersteigenden Betrages an den Käufer zurück abtreten. Die Verkäuferin ermächtigt den Käufer, die an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und für Rechnung der Verkäuferin einzuziehen.

§11 Datenschutz

  1. Zum Zweck der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages sowie zum Zweck der Werbung für eigene Angebote werden von der Verkäuferin personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt.
  2. Die personenbezogenen Daten, welche die Verkäuferin erhebt, werden nur zur Korrespondenz mit dem Käufer und nur für die in Ziffer 1 genannten Zwecke verarbeitet und genutzt.
  3. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte (z.B. Versandunternehmen und Kreditinstitute) erfolgt nur, soweit dies im Rahmen der in Ziffer 1. genannten Zwecke erforderlich ist und nur im erforderlichen Umfang. Im Rahmen dieser Weitergabe werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.
  4. Personenbezogenen Daten werden im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass die Verkäuferin dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Käufer vorher ausdrücklich eingewilligt hat.
  5. Rechte des Betroffenen nach dem Bundesdatenschutzgesetz:Auf Wunsch erhält der Betroffene unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, welche die Verkäuferin über ihn gespeichert hat. Der Betroffene kann der Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu eigenen Werbezwecken der Verkäuferin jederzeit widersprechen. Sollte der Betroffene Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Werbezwecken nicht mehr wünschen oder sollten diese unrichtig geworden sein, wird die Verkäuferin auf einen Widerspruch oder entsprechenden Verlangen des Betroffenen hin die Löschung, Korrektur oder Sperrung der personenbezogenen Daten veranlassen. § 35 Bundesdatenschutz gilt uneingeschränkt. Für Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten, für Widersprüche hinsichtlich der Verarbeitung und Nutzung zu eigenen Werbezwecken der Verkäuferin sowie zur Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten kann sich der Betroffene jederzeit und unentgeltlich, unter den unten angegebenen Kontaktdaten, an die Verkäuferin wenden.

§12 Verbraucherstreitbeilegung

Die Verkäuferin ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VBSG) teilzunehmen.

§13 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Ergänzung dieser Schriftformklausel. Der erforderlichen Schriftform kann auch durch die Übermittlung per Telefax oder elektronische Medien genügt werden.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
April 2021, Hermann Veeh GmbH & Co.KG, Ochsenfurter Str. 32b, D- 97258 Hemmersheim
Tel.: +49(0)9335 / 99 71 952, Fax: +49(0)9335 / 99 88 28, E-Mail: post@hermann-veeh.de